Inhaltsübersicht
II / Einteilung der Waffen
II.1 / Kalte oder Blanke Waffen
II.1.1 / Definition
II.1.2 / Gebräuchlichste kalten und blanken Waffen
II.2 / Feuerwaffen
II.2.1 / Definition
II / EINTEILUNG der Waffen
II.1 / Kalte oder Blanke Waffen
II.1.1 / Definition
handelt sich rechtlich nicht um Hieb- oder Stichwaffen, sind Gebrauchs- oder Ziergegenstände. Jagdlich überwiegend beim Versorgen und Verwerten von Wild (Aufbrechen, zerwirken) verwendet, nur selten zum Abfangen benutzt
II.1.2 / Gebräuchlichsten kalten oder blanken Waffen sind
- Waidmesser, Knicker oder Nicker (ca. 8-15cm lange feststehende Klinge)
- Waidblatte oder Standhauer (als Werkzeug / ca. 20-25cm lange feststehende Kline, zur Spitze hin deutlich breiter und dicker) / Waidmesser und Waidblatt zusammen in einer Lederscheide = Waidbesteck
- Jagd- und Taschenmesser
- Hirschfänger (ca. 3cm breite, 30-40cm lange feststehende Klinge mit sog. Parierstange)
- Saufeder (20-30cm lange zwei- oder vierkantige Klinge am 1,5-2,0m langen Eschenholzschaft mit zusäzl. Lederumwickelung und sogenannten Knebel
- Falknermesser – Stilett (bei Ausübung der Falknerei; zum Abfangen von durch den Greif gebundener Beute)
II.2. / Feuerwaffen
II.2.1 / Definition
Feuerwaffen sind Waffen, aus denen Geschosse mittels Verbrennung explosiv wirkender Treibmittel aus einem Rohr/Lauf abgeschossen werden. Im Unterschied zu den Geschützen usw. bezeichnet man leichte Feuerwaffen für den freihändigen Gebrauch als Handfeuerwaffen
Feuerwaffen (Handfeuerwaffen) unterteilt man in:
a) Langwaffen ( Büchsen, Flinten oder kombinierte Waffen für zweihändigen Gebrauch )
b ) Kurzwaffen ( Pistolen oder Revolver für den ein- oder zweihändigen Gebrauch )
Faustfeuer- oder Kurzwaffen
— Pistolen (automatische Funktion)
— Revolver (mechanische Funktion)